Wenn irgendein Betreuer ins Haus kommt!

Es passiert jeden Tag in Deutschland und kann jeden treffen:

Ein Angehöriger wird von jetzt auf gleich zum Pflegefall und hat keine Vorsorgevollmacht. Und jetzt? Was Angehörige in diesem Fall unternehmen können, um sich etwas zu entlasten, weiß Margit Winkler, Geschäftsführerin des Instituts für GenerationenBeratung (IGB).

FINANZMAKLER

Ein grundsätzlicher Rat an alle Ehepaare: Trennen Sie immer Ihr Vermögen! Ohne Betreuungsvollmacht wird das Gericht einen Betreuer bestellen. Dieser sieht die Vermögen immer als gemeinsamen Besitz an. Braucht der gesunde Ehepartner also Geld, um eine größere Anschaffung zu tätigen, ist der Betreuer mit im Spiel. Er verwaltet das Vermögen des Patienten. Nur über das eigene Geld kann der Ehepartner frei verfügen.

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