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- unbetreute FONDSANLEGER:
Beratercheck; „Wer betreut mich eigentlich?“
Seit dem 01.07.2013 benötigen Finanzanlagenvermittler die Zulassung nach § 34f GewO. Wer diese nicht hat darf im Finanzanlagebereich auch nicht mehr beratend tätig sein! Wenn doch macht er sich hochwahrscheinlich haft- und strafbar.
• Beispielsweise wurden bis heute viele Fondsanleger darüber nicht informiert…
- PRIVATIERS; die bankenunabhängige Beratung suchen
- Investoren; „JEDE Geldanlage ist ein Investment!“
- Visionäre Vermögensmillionäre, die intelligenteres streuen bevorzugen..
- Vermögende Immobilienbesitzer: „ZWANGSJACKEN“ ablegen und Liquidität schaffen!
- FAMILIENVERMÖGEN; die Sicherheit suchen und kostengerechte Betreuung
- Selbständige ; Lösungen für mehr Flexibilität und Liquidität
- KÜNSTLER ( Musiker, Maler, Komponisten ) ZEIT und ein offenes Ohr für Feinheiten!
- UNTERNEHMER; solche die Ihre Geldanlagen sicherer und preisgünstiger investieren wollen
- HANDWERKSMEISTER; welche sich vom Druck der Hausbank befreien wollen
- Vorstände; Entscheider-Leistungsträgerabsicherung/Keyperson-Police