Geldanlage
Bund der Versicherten warnt: „Die Riester-Garantie funktioniert so lange man sie nicht braucht“
Kommentar:
Faktisch gilt das für alle Lebens und Rentenversicherungen in Deutschland, nach Versicherungsaufsichtsgesetz(VAG) ursprünglich §89,
jetzt nach einer „Novation“ zum 01.01.2016 unter §§ 314VAG
Unter §316VAG können sogar schon durch Insolvenzverfahrenseröffnung bei Versicherungsunternehmen, Versicherungsverträge, wie:
1.) Lebensversicherungen
2.) Krankenversicherungen
3.)private Pflegeversicherungen
4.) Unfallversicherungen
5.) Rentenansprüche
erlöschen!
https://www.youtube.com/watch?v=0zDUD9ZgPe0
Finanzmann
0
Tags :