Ratgeber
Patientenverfügung – Vorsorgevollmachten

Patientenverfügung – Vorsorgevollmachten

DAS sollten Sie wissen!

Wenn Sie mit einer Vorsorgevollmacht einen rechtlichen Vertreter benennen, regeln Sie selbst, wer für Sie handeln darf, falls Ihnen das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor und können Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen, setzt das für Sie zuständige Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer für Sie ein. (weiterlesen)

..So, zum Familienhelden werden, mit Würde selbst gestalten, was wird: Patientenverfügung mit Online-Schutz (weiterlesen und selbst regeln!)