„Es geht günstiger: Dafür müssen sich die Selbstständigen mit Aufgabe ihrer hauptberuflichen Selbstständigkeit den Anspruch auf eine gesetzliche Rente sichern – mag sie noch so gering sein. Außerdem müssen sie ausreichend lang Mitglied einer gesetzlichen Kasse gewesen sein. Dann fallen auf Miet- und Kapitalerträge keine Krankenkassenbeiträge mehr an.
Das liegt an den Besonderheiten der gesetzlichen Krankenversicherung im Alter. Im Ruhestand können gesetzlich Versicherte in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden. Dabei handelt es sich nicht um eine eigene Versicherung, sondern um einen Versicherungsstatus bei einer der gesetzlichen Kassen.“
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