EU – Urlaub, reicht die Gesetzliche?
Nicht ausreichend – gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Ausland
- „GKV-Leistungen im Ausland – ein unübersichtliches Feld“
- „Recht differenzierte Leistungspflicht der GKV im Ausland“
- „European Health Insurance Card“ (EHIC)
Generell keine Kostenübernahme bei Krankenrücktransporten
„Die GKV übernimmt grundsätzlich keine Kosten für Krankenrücktransporte aus dem Ausland nach Deutschland. Dies ist im SGB V ausdrücklich so geregelt. Diese „Leistungslücke“ wird häufig als das gravierendste Manko beim Auslandskrankenschutz der GKV gesehen. Denn gerade bei Ländern außerhalb Europas entsprechen die medizinischen Standards oft nicht dem deutschen Niveau, so dass im Falle eines Falles der Rücktransport zum Zweck der Behandlung empfehlenswert ist und ausdrücklich gewünscht wird. Gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzschutz müssen die dafür anfallenden Kosten dann selbst tragen, die sich schnell auf einige Tausend Euro summieren können.“ weiterlesen
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Finanzmann
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